Ein neuer Anstrich ist schnell gemacht und sieht sofort besser aus. Ob er reicht, entscheidet aber der Putz darunter. Hier steht, woran Sie den Zustand Ihrer Fassade erkennen, wie lange Anstrich und Putz halten und ab wann das Gesetz beim neuen Putz eine Dämmung verlangt.
Vieles können Sie bei einem Rundgang ums Haus selbst prüfen.

Aus dem Zustand ergibt sich, wie viel Arbeit nötig ist. Grob gibt es drei Stufen.
Sitzt der Putz fest und ist nur die Farbe verwittert, reicht ein neuer Anstrich. Vorher wird die Fassade gereinigt, Belag wird entfernt und feine Risse werden geschlossen. Die Farbe wird auf den vorhandenen Putz abgestimmt, damit die Wand weiter austrocknen kann.
Sind einzelne Stellen hohl oder abgeplatzt, wird der lose Putz dort abgeschlagen und neu aufgebaut. Danach bekommt die ganze Fläche einen Anstrich, sonst bleiben die ausgebesserten Stellen als Flecken sichtbar.
Klingt der Putz an vielen Stellen hohl, ist er mürbe oder steht Feuchtigkeit in der Wand, hilft Ausbessern nicht mehr. Dann wird der alte Putz abgeschlagen und die Fassade neu aufgebaut. In diesem Fall gilt auch, was das Gesetz zur Dämmung verlangt, mehr dazu weiter unten.
Was wir an Fassaden machen, vom Anstrich bis zum Wärmedämmverbundsystem, steht auf unserer Seite zur Fassadensanierung in Potsdam.
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung veröffentlicht amtliche Werte dafür, wie lange Bauteile halten. Für die Fassade setzt es an:
Der Putz hält also mehr als doppelt so lange wie die Farbe darauf. Der Anstrich ist sein Schutz: Wer ihn rechtzeitig erneuert, hält Wasser aus dem Putz. Wer zu lange wartet, muss irgendwann nicht mehr nur streichen, sondern ausbessern oder neu verputzen.
Wichtig: Das sind Planungswerte für fachgerecht ausgeführte und gepflegte Bauteile, keine Garantie. Die Wetterseite, Spritzwasser am Sockel und undichte Anschlüsse an Fensterbänken oder am Dachrand verkürzen sie deutlich.
Wer bei einem beheizten Wohnhaus den Außenputz erneuert, muss die Wand dabei so dämmen, dass sie einen Wärmedurchgangskoeffizienten von höchstens 0,24 W/(m²·K) erreicht. Dasselbe gilt, wenn Dämmplatten, Verkleidungen oder eine Vorsatzschale angebracht werden. So steht es in § 36 und Anlage 7 des Gebäudeenergiegesetzes, das inzwischen Gebäudemodernisierungsgesetz heißt.
Die Pflicht greift, sobald mehr als zehn Prozent der gesamten Außenwandfläche erneuert werden. Ein neuer Anstrich steht nicht in der Liste der Maßnahmen, die das Gesetz nennt. Wer nur einzelne Stellen ausbessert, bleibt in der Regel unter der Grenze.
Zwei Ausnahmen sind wichtig. Wurde die Wand nach dem 31. Dezember 1983 nach den damals geltenden Energiesparvorschriften gebaut oder erneuert, gilt die Pflicht beim neuen Putz nicht. Und ist die Dämmstärke aus technischen Gründen begrenzt, reicht die größte Dicke, die sich nach den Regeln der Technik einbauen lässt.
Welche Dämmstärke das bei Ihrem Haus bedeutet, hängt vom Mauerwerk ab und wird bei der Planung festgelegt. Ob es dafür Förderung gibt, steht im Ratgeber zur Förderung für Dach und Fassade.
In Caputh und in Rehbrücke haben wir Dach und Fassade saniert. Steht das Gerüst ohnehin, lässt sich beides in einem Ablauf erledigen, und der Anschluss zwischen Dachrand und Fassade kommt aus einer Hand.



Stand: Oktober 2026. Die Werte zur Lebensdauer stammen aus der Tabelle „Nutzungsdauern von Bauteilen“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung, Fassung vom März 2026. Verbindlich ist das Gesetz in der Fassung, die zum Zeitpunkt Ihrer Sanierung gilt.
Wenn Sie nicht wissen, ob bei Ihrer Fassade ein Anstrich reicht, sprechen Sie uns an. Bei einer Besichtigung klopfen wir den Putz ab, sehen uns Risse, Sockel und Anschlüsse an und sagen Ihnen, was Ihre Fassade braucht.
Wir arbeiten in Potsdam und Umgebung im Umkreis von rund 25 Kilometern, unter anderem in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Falkensee, Werder (Havel), Schwielowsee, Michendorf und im angrenzenden Berliner Südwesten.