Ratgeber · Förderung

Förderung für Dach und Fassade

Wer dämmt, bekommt Geld vom Staat — aber nur, wenn die Reihenfolge stimmt. Und die ist anders, als die meisten denken. Wir haben für diese Seite die Regeln beim Bundesamt selbst nachgelesen, nicht bei einem Vergleichsportal.

Der eine Satz, auf den es ankommt. Beim BAFA muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits ein Vertrag mit uns vorliegen — versehen mit einer Klausel, die ihn an die Förderzusage bindet. Ohne Vertrag kein Antrag, ohne Klausel keine Förderung. Sagen Sie uns Bescheid, bevor Sie unterschreiben, dann schreiben wir die Klausel hinein.

Welches Programm greift

Für die Dämmung von Dachflächen und Außenwänden an einem bestehenden Haus ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen zuständig, kurz BEG EM. Das ist ein Zuschuss, kein Kredit, und Sie beantragen ihn beim BAFA. Voraussetzung: Der Bauantrag für Ihr Haus liegt mindestens fünf Jahre zurück.

Die großen KfW-Kredite sind etwas anderes — die greifen erst, wenn ein ganzes Haus auf Effizienzhaus-Standard gebracht wird. Für ein neues Dach mit Dämmung ist der BAFA-Zuschuss der richtige Weg.

Wie viel es gibt

Angerechnet werden höchstens 30.000 Euro für die erste Wohneinheit im Jahr, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten. Unter bestimmten Bedingungen verdoppeln sich diese Grenzen auf 60.000, 30.000 und 15.000 Euro.

Ein Energieberater ist Pflicht

Das ist keine Empfehlung, sondern Bedingung: Ohne die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten nimmt das BAFA den Antrag nicht an. Diese Person muss in der offiziellen Expertenliste des Bundes stehen — Ihr Dachdecker kann das nicht ersetzen, auch wenn er noch so gut ist. Es gibt eine eigene Förderlinie, aus der das Honorar mitfinanziert wird.

Die Reihenfolge, an der Anträge scheitern

  1. Energieberater einschalten und die Maßnahme festlegen
  2. Angebot von uns einholen
  3. Vertrag schließen, mit der Förderklausel
  4. Antrag beim BAFA stellen
  5. Bewilligung abwarten — erst dann bauen

Zwischen Schritt 4 und 5 liegt die Geduldsprobe. Das BAFA sagt dazu deutlich: Wer nach dem Antrag, aber vor dem Bescheid anfängt, tut das auf eigenes Risiko. Wir planen den Termin deshalb so, dass Sie gar nicht erst in diese Lücke geraten.

Die Alternative: Steuerbonus statt Zuschuss

Wenn Ihnen der Weg über Energieberater und Antrag zu aufwendig ist, gibt es § 35c des Einkommensteuergesetzes. Sie ziehen die Kosten über drei Jahre von der Steuer ab: 7 Prozent im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr (höchstens je 14.000 Euro), 6 Prozent im zweiten Folgejahr (höchstens 12.000 Euro). Zusammen also 20 Prozent, gedeckelt auf 40.000 Euro je Objekt.

Dafür gelten zwei Hürden, die beim BAFA nicht gelten: Das Haus muss älter als zehn Jahre sein, und Sie müssen ausschließlich selbst darin wohnen. Wer vermietet, kommt über diesen Weg nicht weiter.

Beides zusammen geht nicht. Das Gesetz schließt die Steuerermäßigung aus, sobald für dieselbe Maßnahme ein steuerfreier Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Darlehen fließt. Sie entscheiden sich also für einen der beiden Wege.

Was sich mehr lohnt

Rein rechnerisch liegt der Steuerbonus mit 20 Prozent vorn, der BAFA-Zuschuss kommt auf 15 bis 20 Prozent. Der Zuschuss hat trotzdem zwei Vorteile: Das Geld kommt sofort statt über drei Steuerjahre, und er funktioniert auch bei vermieteten Häusern. Der Steuerbonus wiederum spart Ihnen den Energieberater und das Warten auf den Bescheid.

Welcher Weg bei Ihnen besser passt, hängt an Ihrer Steuerlast, am Alter des Hauses und daran, ob Sie selbst darin wohnen. Das rechnet Ihnen ein Steuerberater in einer halben Stunde aus — und diese halbe Stunde ist gut angelegt.

Brandenburg: viel Geld, aber eine hohe Schwelle

Das Land Brandenburg fördert über die ILB die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum: 10.000 Euro Zuschuss und bis zu 230.000 Euro zinsfreies Darlehen, 20 Jahre zinsfrei bei 3 Prozent Tilgung im Jahr. Klingt großzügig, und das ist es auch — nur greift es bei einem Dach allein meistens nicht.

Der Grund ist eine Schwelle, die man kennen muss: Die Maßnahme muss mindestens 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche kosten. Bei einem Haus mit 130 Quadratmetern sind das 65.000 Euro. Eine Dachsanierung mit Dämmung liegt normalerweise darunter. Die ILB-Förderung lohnt sich also erst, wenn ohnehin größer saniert wird — Dach, Fassade und Fenster zusammen übertreffen die Schwelle mühelos.

Weitere Bedingungen: Das Gebäude muss vor dem 2. Oktober 2009 errichtet worden sein, Sie müssen 15 Prozent Eigenleistung mitbringen, es gelten Einkommensgrenzen, die Stadt bestätigt die Voraussetzungen auf einem Vordruck, und Sie verpflichten sich, 20 Jahre selbst darin zu wohnen. Gefördert werden höchstens 50 Prozent der anerkannten Gesamtkosten.

Achtung, hier kippt die Reihenfolge. Beim BAFA muss zur Antragstellung ein Vertrag vorliegen. Die ILB fördert umgekehrt nichts, was vor der Förderzusage begonnen wurde — und dazu zählt ausdrücklich der verbindliche Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrags. Wer beide Wege prüft, klärt die Reihenfolge deshalb vor der ersten Unterschrift mit dem Energieberater. Eine Doppelförderung schließt die ILB ohnehin aus, es wird also der eine oder der andere Weg.

Potsdam: kleine Beträge, die trotzdem passen

Die Stadt Potsdam hat ein eigenes Klimaschutzförderprogramm. Für die Dämmung selbst gibt es daraus nichts — das sagen wir lieber deutlich, als Hoffnungen zu wecken. Zwei der vier geförderten Posten im Bereich Sanieren und Bauen fallen bei einer Dachsanierung aber ohnehin an:

Dazu kommen 150 Euro für den hydraulischen Abgleich der Heizung und 50 Euro je Hocheffizienzpumpe. Auch hier ist eine Energieberatung vor der Antragstellung Bedingung — die brauchen Sie für das BAFA aber sowieso. Am Ende hängen Sie eine Förderplakette ans Bauteil und schicken ein Foto ein.

Frist in Potsdam: 31. Oktober 2026. Bis dahin nimmt die Stadt Anträge für die laufende Förderperiode entgegen, per E-Mail an die Koordinierungsstelle Klimaschutz. Wenn Sie in diesem Jahr noch sanieren wollen, ist das der Termin, auf den Sie zuarbeiten sollten.

Stand: September 2026. Die BEG-Regeln wurden zuletzt im Juli und August 2026 geändert, und das passiert öfter. Verbindlich ist immer das, was das BAFA zum Zeitpunkt Ihres Antrags veröffentlicht. Wir sagen Ihnen ehrlich, wenn wir etwas nicht sicher wissen — Förderberatung ist nicht unser Handwerk, Sanierung schon.

Projekt unverbindlich anfragen → 0331 730 50 95
SCOOPEX GmbH · Erfahrener Sanierungsbetrieb für Dach & Fassade · Goethestraße 69, 14482 Potsdam · 0331 730 50 95 · info@scoopex-bau.de
Technischer Betriebsleiter: Ralf Schubert · Geschäftsführung: Nicole Schubert

Wir arbeiten in Potsdam und Umgebung im Umkreis von rund 25 Kilometern, unter anderem in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Falkensee, Werder (Havel), Schwielowsee, Michendorf und im angrenzenden Berliner Südwesten.

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